DDR von A-Z, Band 1969

Aggression (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966


 

Angriff, nach kommun. Auffassung jede Störung oder Beeinträchtigung von Handlungen oder Maßnahmen des SED-Regimes. Nach einer Definition des Generalstaatsanwaltes Streit, der sich dabei auf eine sowjet. Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ („Neue Justiz“ 1967, S. 169). Nach dieser Definition ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommun. Umsturzversuche keine A., während eine von außen gewährte militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. (Aggressionsverbrechen)

 

Im Sprachgebrauch der kommun. Propaganda wird der Begriff A. wesentlich weiter gefaßt. U.a. gelten schon solche Selbsthilfeaktionen als A., die sich gegen die widerspruchslose Hinnahme der Mauer richten.

 

Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Die Bildung dieser Arbeitsgruppe war im Grunde nichts weiter als eine propagandistische Abwehrmaßnahme gegen die Tätigkeit der bereits 1961 durch die westdeutschen Landesjustizverwaltungen errichteten „Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter“. Die Arbeitsgruppe sollte, indem sie stets neue westliche Aggressionshandlungen entdeckte, eine völkerrechtliche Rechtfertigung für die Errichtung der Mauer und den Ausbau des Sperrgebietes liefern. Nachdem Aggressionsverbrechen Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine offizielle staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 13


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.