Alliiertes Abrechnungsbüro für Post- und Fernmeldewesen (1969)
Da es mit dem Wegfall der Reichsbehörden als Folge der bedingungslosen Kapitulation im Mai 1945 auch keine deutsche Postverwaltung mehr gab, war die Vertretung Deutschlands im internationalen Postverkehr auf den Alliierten Kontrollrat übergegangen. Dieser gründete 1947 ein Alliiertes Komitee für Post- und Fernmeldewesen, das die Wiedereinschaltung Deutschlands in den internationalen Postverkehr vornahm und Deutschland im Weltpostverein vertrat. Es wurde ein AA. (Allied working party) aus Vertretern der vier Alliierten unter Hinzuziehung deutscher Postbediensteter aus beiden Teilen Deutschlands gebildet, das die Verrechnung des durch Deutschland hindurchgehenden internationalen Postverkehrs zwischen den beiden Teilen Deutschlands im Verhältnis von 70:30 vornahm. 1958 zog die SU ihre Vertreter aus dem AA. zurück. Am 25. 11. 1966 unterrichtete das Ostberliner Postministerium den Weltpostverein darüber, daß es vom 1. 1. 1967 an den „Internationalen Post- und Fernmeldeverkehr der DDR“ mit den Postverwaltungen aller beteiligten Staaten direkt abrechnen wolle. Der Weltpostverein wies die Aufforderung zurück, die Postverwaltungen seiner einzelnen Mitgliedsstaaten von der neuen Abrechnungsregelung der „DDR“ in Kenntnis zu setzen, da Deutschland als Ganzes Mitglied des Weltpostvereins sei. Indessen rechnen seitdem die UdSSR, Polen und die CS SR unmittelbar mit dem Postministerium der „DDR“ ab. Obwohl die „DDR“ ihre Vertreter aus dem AA. zurückzog, arbeitet dieses mit allen Mitgliedern des Weltpostvereins mit Ausnahme der erwähnten Staaten weiter. Der Post- und Telegrafenverkehr zwischen den beiden Teilen Deutschlands gilt nach den alliierten Bestimmungen als innerdeutscher Verkehr und nicht als Verkehr zwischen Staaten. Hier hat eine Abrechnung nie stattgefunden. Im Frühjahr 1967 forderte die „DDR“ von der BRD die Summe von 970.000.000 und vom Berliner Senat die Summe von 574.000.000 DM, die für Leistungen aus dem innerdeutschen Post- und Fernmeldeverkehr der „DDR“ zuständen. Seitdem werden von ihr den zuständigen Stellen der BRD und West-Berlin regelmäßig Rechnungen über Leistungen der deutschen Post im innerdeutschen Postverkehr übersandt. Verhandlungen über die Forderungen kamen bis zum Redaktionsschluß nicht zustande.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 22
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