Anbauplanung (1969)
Siehe auch:
Die A. in der Landwirtschaft erfolgte bis 1957 durch einen besonderen Anbauplan. Er wurde zentral erstellt, auf die Betriebseinheiten umgelegt und diktierte Art und Umfang der jährlich anzubauenden Kulturpflanzen. Mit der Viehhalteplanung und der Ablieferungspflicht steuerte er die landwirtschaftliche Produktion. Im Zuge der 1957 einsetzenden Reform des Plan- und Verwaltungssystems (Planung, Wirtschaft) ist zwar der zentrale Anbauplan für alle Kulturpflanzen mit Ausnahme der sog. technischen Kulturen (Zuckerrüben, Faserlein, Ölfrüchte, Arznei- und Gewürzpflanzen u.a.) sowie der Flächen zur Saat- und Pflanzguterzeugung fortgefallen, der Anbauzwang wirkt aber weiter, weil er nun von der Ablieferungsauflage, entsprechend dem Plan der Marktproduktion, durch die Betriebspläne der „sozialistischen“ Landwirtschaftsbetriebe bestimmt wird.
Literaturangaben
- Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 27
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