DDR von A-Z, Band 1969

Arbeitsverpflichtung (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985


 

Individuelle A. erfolgten durch die Arbeitsämter, später die Abt. für Arbeit und Berufsausbildung (Amt für Arbeit und Berufsberatung) bis 30. 9. 1954. Seitdem besteht nur noch die Arbeitskräftelenkung. A. können im Verteidigungszustand (Notstandsgesetzgebung), bei Naturkatastrophen (Katastrophenkommission) und im Erntenotstand ausgesprochen werden. Eine zeitlich begrenzte A. ist nach den §§ 24 bis 29 des Gesetzbuches der Arbeit insofern möglich, als die Übertragung einer anderen Arbeit in einem anderen Betrieb am selben Ort für die Dauer eines Monats auch gegen den Willen des Betroffenen zulässig ist. (Arbeitserziehung, Arbeitskräfte)

 

Literaturangaben

  • Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.
  • Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S.
  • Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S.
  • Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.

 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 44


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.