Armenrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979
Für die Bewilligung des A. im Zivilprozeß gelten noch die gleichen Bestimmungen der Zivilprozeßordnung wie in der BRD. Besonders strenge Anforderungen sind an die Bewilligung des A. für Westdeutsche und West-Berliner zu stellen. Den Flüchtlingen wird das A. mit der Begründung verweigert, daß sie ihre Mittellosigkeit durch die Flucht selbstverschuldet hätten. In der BRD und in West-Berlin erhalten Bewohner Mitteldeutschlands, die kein Vermögen im Westen haben, das A. ohne Prüfung ihrer Bedürftigkeit, weil sie sich durch das Verbringen von Ostgeld in das Westwährungsgebiet der „DDR“ der Gefahr einer Bestrafung aussetzen würden (BGH vom 19. 9. 1957, NJW 1957, S. 1719). (Zahlungsverkehr)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 48