DDR von A-Z, Band 1969

Armenrecht (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979


 

Für die Bewilligung des A. im Zivilprozeß gelten noch die gleichen Bestimmungen der Zivilprozeßordnung wie in der BRD. Besonders strenge Anforderungen sind an die Bewilligung des A. für Westdeutsche und West-Berliner zu stellen. Den Flüchtlingen wird das A. mit der Begründung verweigert, daß sie ihre Mittellosigkeit durch die Flucht selbstverschuldet hätten. In der BRD und in West-Berlin erhalten Bewohner Mitteldeutschlands, die kein Vermögen im Westen haben, das A. ohne Prüfung ihrer Bedürftigkeit, weil sie sich durch das Verbringen von Ostgeld in das Westwährungsgebiet der „DDR“ der Gefahr einer Bestrafung aussetzen würden (BGH vom 19. 9. 1957, NJW 1957, S. 1719). (Zahlungsverkehr)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 48


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.