Ausweisung (1969)
Haupt- und Zusatzstrafe im neuen Strafgesetzbuch (§ 59) für solche Straftäter, die nicht „Bürger der DDR“ (Staatsbürgerschaft) sind und bei denen deshalb „nicht das Erfordernis und das Interesse ihrer Einbeziehung in die sozialistische Gesellschaft besteht“ („Neue Justiz“ 1967, S. 107). In der 4. DB zum Paßgesetz (Paßwesen) vom 1. 12. 1966 (GBl. II, S. 855) wird die A. gegenüber Bewohnern der BRD und West-Berlins angedroht, wenn diese „während ihres Aufenthalts in der DDR die völkerrechtswidrige, annexionistische Politik der Alleinvertretungsanmaßung propagieren oder im Sinne dieser Politik Handlungen begehen“ (§ 4). In einem solchen Fall wäre zunächst die erteilte Aufenthaltsgenehmigung durch das zuständige staatliche Organ (Verwaltungsbehörde) zu entziehen. Alsdann hat die A. unverzüglich durch die Deutsche Volkspolizei zu erfolgen.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 77