DDR von A-Z, Band 1969

Bestellsystem (1969)

 

 

Die ärztliche und zahnärztliche Sprechstundenbehandlung („ambulante Behandlung“) ist mit der Schaffung von Ambulatorien, Polikliniken und Staatlichen Praxen stark zentralisiert, die Behandlung der Erwerbstätigen weitgehend in die Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens verlagert worden. In Außenstellen werden zudem oft nur wenige Sprechstunden wöchentlich abgehalten. All das hat zu oft vielstündigen Wartezeiten und zu entsprechenden Verlusten an effektiver Arbeitszeit geführt. Das B. soll dem begegnen. Wer den Arzt aufsuchen will, hat sich anzumelden und zu vorher festgelegten Zeiten oder (in Betrieben) auf telefonischen Abruf zu erscheinen. Zugleich soll damit bewirkt werden, daß die ambulante Behandlung soweit wie möglich außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 102


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.