Bestellsystem (1969)
Die ärztliche und zahnärztliche Sprechstundenbehandlung („ambulante Behandlung“) ist mit der Schaffung von Ambulatorien, Polikliniken und Staatlichen Praxen stark zentralisiert, die Behandlung der Erwerbstätigen weitgehend in die Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens verlagert worden. In Außenstellen werden zudem oft nur wenige Sprechstunden wöchentlich abgehalten. All das hat zu oft vielstündigen Wartezeiten und zu entsprechenden Verlusten an effektiver Arbeitszeit geführt. Das B. soll dem begegnen. Wer den Arzt aufsuchen will, hat sich anzumelden und zu vorher festgelegten Zeiten oder (in Betrieben) auf telefonischen Abruf zu erscheinen. Zugleich soll damit bewirkt werden, daß die ambulante Behandlung soweit wie möglich außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 102
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