Bezirksgeleitete Industrie (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985
Neubezeichnung der Örtlichen Industrie nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Zur BI. zählen die den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstehenden volkseigenen Betriebe und die ihnen beigeordneten halbstaatlichen und privaten Betriebe, ferner Betriebe der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, soweit sie lediglich industriell produzieren.
Die BI. umfaßt vorwiegend kleinere Betriebe, nämlich rd. 85 v. H. aller Industriebetriebe, die jedoch mit nur 30 v. H. an der industriellen Bruttoproduktion beteiligt sind. Etwa ein Drittel aller in der Industrie Beschäftigten sind in Betrieben der BI. tätig. In der BI. sind insbesondere Betriebe folgender Zweige zusammengefaßt: Nahrungs- und Genußmittel. Erzeugnisse der Leichtindustrie und der Metallwarenindustrie.
Die BI. hat für die Versorgung der Bevölkerung erhebliche Bedeutung, ist jedoch auch wichtiger Zulieferer für die zentralgeleitete Industrie.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 120
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