Bildungsgesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979
Abk. für „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83 ff.), mit dessen Verkündung das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ vom 2. 12. 1959 (GBl. I, S. 859 ff.) und die „VO über die weitere sozialistische Umgestaltung des Hoch- und Fachschulwesens in der DDR“ vom 13. 2. 1958 (GBl. I, S. 175 ff.) außer Kraft traten.
Anfang 1966 legte das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen ein Dokument vor, das sich „Prinzipien zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung an den Hochschulen der DDR“ betitelt. Es enthält das Programm für die schrittweise Durchsetzung des Bildungsgesetzes auf dem Gebiet des Hochschulwesens. (Erziehungs- und Bildungswesen, Hochschulen, Schule)
Literaturangaben
- Baske, Siegfried, und Martha Engelbert (Hrsg.): Zwei Jahrzehnte Bildungspolitik in der Sowjetzone Deutschlands. Dokumente. 1. Teil: 1945–1958; 2. Teil: 1959–1965. Berlin 1966, Quelle und Meyer. XL, 414 S., XI, 484 S.
- Dies.: Dokumente zur Bildungspolitik in der Sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1966. XXXVI, 462 S.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 123