Deutsche Versicherungs-Anstalt (1969)
Siehe auch:
- Versicherungsanstalten: 1953
Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. waren Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung.
Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DVA mit Sitz in Berlin vereinigt.
Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DVA umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dekonzentriert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DVA ist ein Instrument der Finanzpolitik. „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Die Verwaltung der DVA ist nicht nach Versicherungszweigen gegliedert, sondern nach dem Charakter des Eigentums in kommun. Sicht: Versicherung des Volkseigentums, des genossenschaftlichen Eigentums und der Versicherung der Bürger, zu der auch die Zweige der Personenversicherung gehören. Seit 1950 trägt die DVA die zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz. Am 1. 1. 1956 wurde die DVA Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften und der Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft).
Ab 1. 1. 1969 trägt die DVA den Namen „Staatliche Versicherung der DDR“. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen)
Literaturangaben
- Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 151
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