Dezentralisation (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979
Verlagerung von Zuständigkeiten zur Erledigung von Aufgaben von höheren (zentralen) auf untere (örtliche) Organe. D. im engeren Sinne meint eine Verlagerung, bei der die unteren Organe nach eigenem Ermessen tätig werden dürfen und die oberen Organe sich auf die Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beschränken (z. B. die Selbstverwaltung der Gemeinden). Eine Aufgabenverlagerung nach unten, bei der die oberen Organe jederzeit eingreifen können und dabei ihr Ermessen anstelle des Ermessens der unteren Organe setzen, ist mit Dekonzentration zu bezeichnen. Die Vorgänge auf dem Gebiete der Verwaltung und der Wirtschaft, in deren Verlauf Aufgaben nach unten verlagert wurden (Bezirk, Kreis, örtliche Industrie, VVB, Industrieverwaltung), sind deshalb nicht D., sondern nur Dekonzentration. Sie entsprechen dem Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 157