Exportprämie (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985
Die E. dient zur Stimulierung des Exports der Industrie. Für die Übererfüllung der Pläne erhalten die Betriebe E., die für die Rationalisierung der Exportproduktion, zur Prämiierung besonderer Leistungen beim Erschließen von Exportreserven und zur Förderung der Zuliefererindustrie verwendet werden sollen. Die Höhe der E. ist von der Erfüllung des Exportplanes abhängig. Die E. kann sich auch auf die Gewährung von Valuta-Anrechten erstrecken. Weitere E. können aus den Betriebsfonds der AHU bzw. der Exportbetriebe, aus dem zentralen Exportförderungsfonds des Ministeriums für Außenwirtschaft sowie aus den Verfügungsfonds der VVB und Industrieministerien gewährt werden. (Außenwirtschaft, Exportpreis)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 181
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