Finanzbeirat (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979
Der jeweils bei den Räten der Bezirke und Kreise bestehende F. ist ein zur Beratung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit aller Finanzorgane auf örtlicher Ebene geschaffenes Gremium. Vertreten sind darin die Leiter der Abt. Finanzen der lokalen Räte, die Leiter der am Ort befindlichen Instanzen der staatlichen Finanzrevision, die Direktoren der örtlichen Bankfilialen und der örtlichen Direktionen der Versicherungsanstalten. Vors. des F. ist der Leiter der Abt. Finanzen der Räte der Bezirke oder Kreise. Im F. werden u. a. die Haushaltspläne der Gebietseinheiten beraten. Außerdem diskutiert der F. die Berichte über die wirtschaftlichen und finanziellen Ergebnisse der im jeweiligen Gebiet liegenden VEW, Genossenschaften, der Privatwirtschaft, der halbstaatlichen Betriebe und unter den Banken vor allem die der Sparkassen.
Die notwendigen Beschlüsse zur Vornahme oder Koordinierung finanzwirtschaftlicher Maßnahmen im Bezirk oder Kreis werden seit der Verwaltungsreorganisation nach dem Produktionsprinzip ab 1963/64 in Form von Vereinbarungen unter den Finanzorganen getroffen. Die gefaßten Beschlüsse und eingeleiteten Aktionen sind den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorganen (z. B. Ministerien, Staatliche Plankommission) mitzuteilen, damit diese die örtlichen mit den zentralen Maßnahmen abstimmen können. (Finanzsystem)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 206
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