DDR von A-Z, Band 1969

Finanzorgane (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985


 

Zu den F. gehören 1) das Ministerium der Finanzen, 2) die Finanzabt. der örtlichen Räte, 3) die Revisionsorgane des Ministeriums der Finanzen (Finanzrevision), 4) die Staatsbank der DDR, 5) die Geschäftsbanken (Banken), 6) die Sparkassen, 7) die Deutsche Versicherungsanstalt mit ihren örtlichen Direktionen sowie die Vereinigte Großberliner Versicherungsanstalt, 8) die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG und 9) die Postscheckämter. Die unter 1) und 2) aufgezählten F. werden auch als Haushaltsorgane, die unter 3), 4) und 5) aufgeführten zusammen mit den genossenschaftlichen Kreditinstituten (Banken für Handwerk und Gewerbe, Berliner Volksbank, Reichsbahnspar- und -darlehenskassen, Bäuerliche Handelsgenossenschaften) als Bankorgane und die unter 7) und 8) genannten F. zusammen mit der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten als Versicherungsorgane bezeichnet.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 207


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.