Finanzorgane (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985
Zu den F. gehören 1) das Ministerium der Finanzen, 2) die Finanzabt. der örtlichen Räte, 3) die Revisionsorgane des Ministeriums der Finanzen (Finanzrevision), 4) die Staatsbank der DDR, 5) die Geschäftsbanken (Banken), 6) die Sparkassen, 7) die Deutsche Versicherungsanstalt mit ihren örtlichen Direktionen sowie die Vereinigte Großberliner Versicherungsanstalt, 8) die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG und 9) die Postscheckämter. Die unter 1) und 2) aufgezählten F. werden auch als Haushaltsorgane, die unter 3), 4) und 5) aufgeführten zusammen mit den genossenschaftlichen Kreditinstituten (Banken für Handwerk und Gewerbe, Berliner Volksbank, Reichsbahnspar- und -darlehenskassen, Bäuerliche Handelsgenossenschaften) als Bankorgane und die unter 7) und 8) genannten F. zusammen mit der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten als Versicherungsorgane bezeichnet.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 207
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