Flagge (1969)
Siehe auch:
Die F. der „DDR“ besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold (Gesetz v. 26. 9. 1955, GBl. I, S. 605). Seit dem 1. 10. 1959 trägt sie auf beiden Seiten in der Mitte das Wappen, Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz. Den ständigen Bemühungen, der „DDR“ und der These von den beiden deutschen Staaten Anerkennung zu verschaffen, dienen auch die Versuche, die F. in der BRD und im westlichen Ausland vor allem bei internationalen Kongressen oder Sportveranstaltungen zu zeigen.
Durch VO vom 5. 7. 1966 ist eine besondere Dienstflagge für Schiffe und Boote der Volksmarine eingeführt worden, die auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen mit dem Wappen der „DDR“ trägt.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 210