Gebrauchsmuster (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979
Das G.-Gesetz vom 8. 1. 1956 (GBl. S. 105) ist durch Änderungsgesetz zum Patentgesetz vom 31. 7. 1960 ersatzlos aufgehoben worden. Die Stelle der G. wird künftig von den Neuerungen eingenommen (Neuererbewegung). Vor Aufhebung des G.-Gesetzes eingetragene oder angemeldete G. werden nach den bisher geltenden Bestimmungen behandelt. Eine Verlängerung ihrer Schutzdauer ist jedoch nicht mehr zulässig. Zur „planmäßigen Entwicklung der Außenwirtschaftsbeziehungen“ soll jedoch „mit Hilfe einer zielstrebigen sozialistischen Schutzrechtspolitik der Erwerb von ausländischen F. und anderen Schutzrechten gefördert werden“. (Patentrecht)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231
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