DDR von A-Z, Band 1969

Gebrauchsmuster (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979


 

Das G.-Gesetz vom 8. 1. 1956 (GBl. S. 105) ist durch Änderungsgesetz zum Patentgesetz vom 31. 7. 1960 ersatzlos aufgehoben worden. Die Stelle der G. wird künftig von den Neuerungen eingenommen (Neuererbewegung). Vor Aufhebung des G.-Gesetzes eingetragene oder angemeldete G. werden nach den bisher geltenden Bestimmungen behandelt. Eine Verlängerung ihrer Schutzdauer ist jedoch nicht mehr zulässig. Zur „planmäßigen Entwicklung der Außenwirtschaftsbeziehungen“ soll jedoch „mit Hilfe einer zielstrebigen sozialistischen Schutzrechtspolitik der Erwerb von ausländischen F. und anderen Schutzrechten gefördert werden“. (Patentrecht)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.