DDR von A-Z, Band 1969

Geständniserpressung (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979


 

Die erstrebte generalpräventive und erzieherische Wirkung jedes Strafverfahrens, insbesondere natürlich der politischen Strafsachen, erfordert ein Geständnis und nach Möglichkeit ein „Reuebekenntnis“ des Angeklagten. Mit allen Mitteln wird daher seitens des Staatssicherheitsdienstes versucht, den Beschuldigten zur Abgabe eines Geständnisses zu bringen. Bis etwa 1953 wurden durch die Untersuchungsorgane vielfach Foltermethoden angewendet, obwohl § 343 StGB für Aussage- und G. Zuchthausstrafe bis zu 5 Jahren androhte. 5 Jahre Freiheitsstrafe droht auch § 243 des neuen Strafgesetzbuches an. In jüngster Zeit ist der SSD zur Methode des „Dauerverhörs“ übergegangen oder hat Geständnisse dadurch herbeigeführt, daß dem Beschuldigten Versprechungen für eine vorzeitige Haftentlassung gemacht wurden. Häufig wurde auch beobachtet, daß das Versprechen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen, genügte, um ein Geständnis zu erzielen. Wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung das ihm abgepreßte oder abgelistete Geständnis widerrufen will, steht dem für die Beweisführung § 224, Abs. 2 StPO entgegen, denn das früher abgegebene Geständnis kann, „soweit erforderlich, durch Vorlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden“. Eine Vorschrift nach Art des § 136a StPO/BRD — „Verbotene Vernehmungsmethoden“ — enthält das Strafprozeßrecht der „DDR“ nicht. (Rechtswesen, Strafverfahren)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.