DDR von A-Z, Band 1969

Handschellengesetz (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979


 

Bezeichnung für das im Hinblick auf den Redneraustausch in der BRD erlassene „Gesetz über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit“ vom 29. 7. 1966 (BGBl. I, S. 453). Dieses Gesetz, nach dem die Bundesregierung „Deutsche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes haben, von der deutschen Gerichtsbarkeit freistellen (kann), wenn sie es bei Abwägung aller Umstände zur Förderung weiterer öffentlicher Interessen für geboten hält“, wird seitens der SED als typischer Ausdruck der „Alleinvertretungsanmaßung“ bezeichnet. (Staatsbürgerrechtsschutzgesetz)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 267


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.