DDR von A-Z, Band 1969
Handschellengesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Bezeichnung für das im Hinblick auf den Redneraustausch in der BRD erlassene „Gesetz über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit“ vom 29. 7. 1966 (BGBl. I, S. 453). Dieses Gesetz, nach dem die Bundesregierung „Deutsche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes haben, von der deutschen Gerichtsbarkeit freistellen (kann), wenn sie es bei Abwägung aller Umstände zur Förderung weiterer öffentlicher Interessen für geboten hält“, wird seitens der SED als typischer Ausdruck der „Alleinvertretungsanmaßung“ bezeichnet. (Staatsbürgerrechtsschutzgesetz)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 267