Haushaltsausgleich (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
Finanzausgleich. In den kommunistischen Ländern fallen darunter alle Maßnahmen zur Verteilung von Haushaltsmitteln, um die staatlichen Organe auf den unteren Ebenen der Verwaltungshierarchie in den Stand zu setzen, die ihnen zugewiesenen Aufgaben plangemäß finanzieren zu können. Haushaltsmittel erhalten diese Organe aus ihnen unmittelbar zugeteilten eigenen Einnahmequellen, aus Beteiligungen an einzelnen Einnahmen übergeordneter Verwaltungsorgane und Haushalte (so z. B. der Kreishaushalt an bestimmten Einnahmen des Bezirkshaushalts) und aus Zuweisungen von den Haushalten übergeordneter Verwaltungsinstanzen (so z. B. vom Republik-Haushalt der „DDR“ an die Bezirkshaushalte). Außerdem ist ein H. noch in der Form möglich, daß untergeordnete örtliche Verwaltungsorgane verpflichtet werden, die über den planmäßigen Mittelbedarf hinausgehenden Einnahmen an den übergeordneten örtlichen Haushalt abzuführen (z. B. ein Haushalt eines Stadtbezirkes an den Haushalt der Stadt). Zusammen mit der im Gesetz über den Staatshaushaltsplan festgelegten Struktur der Einnahmen und Ausgaben der Republik werden in der „DDR“ auch die einzelnen Regelungen betreffend den H. festgelegt. Der H. soll durch Umverteilung von Haushaltsmitteln zur Überwindung der Schwierigkeiten finanzschwacher Gebietseinheiten und zur Beseitigung von Disproportionen in der Wirtschaftsstruktur beitragen, damit eine gleichmäßige wirtschaftliche Entwicklung aller Gebiete gesichert wird.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 271
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