Horte und Internate (1969)
Siehe auch:
Nach dem „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (1959) sind die II., die vom Direktor oder Schulleiter politisch und pädagogisch geleitet werden, zu einem festen Bestandteil der allgemeinbildenden Schule geworden. Aufgenommen werden Schüler des 1. bis 10. Schuljahres. Anfangs waren sie ausschließlich Stätten zur Betreuung der Kinder werktätiger Mütter, heute stellen sie eine wichtige Form der Ganztagserziehung (Tageserziehung) dar. Neben ausgebildeten Horterziehern, Lehrern und ehrenamtlichen Helfern sorgen die Pionierorganisation und die FDJ für eine „sinnvolle Verbindung der außerunterrichtlichen Tätigkeit mit dem Unterricht“.
Die Aufgaben des Schul-II. und des Schul-I. sind in der Schulordnung vom 20. 10. 1967 festgelegt: Der H. soll den Schülern beim Lernen helfen, ihre staatsbürgerliche Erziehung unterstützen, ihnen die Möglichkeit zu sinnvoller Freizeitgestaltung und schöpferischer Selbstbetätigung geben. Das I. soll die sozialistische Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule unterstützen und dazu beitragen, daß die Schüler gute Leistungen erreichen und sich zu „vorbildlichen jungen Sozialisten“ entwickeln.
1966 gab es insgesamt 310 I., davon 199 an Erw. Oberschulen, 111 an 10klassigen Oberschulen mit insgesamt 19.867 I.-Plätzen.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 277
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