Hygiene-Inspektion (1969)
Siehe auch:
Die zentrale Leitstelle für die Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten und die Kontrolle der Umwelt- und Lebensmittelhygiene, und zwar im Ministerium für Gesundheitswesen (hier als Hauptabt. untergliedert in mehrere „Hauptinspektionen“ für Gesundheitsschutz, Seuchenschutz, Lebensmittelhygiene usf.), bei den Räten der Bezirke (als besonderes Referat der Abt. Gesundheitswesen) und bei den Abt. Gesundheits- und Sozialwesen der Kreise. Den Bezirks-Hygieneinspektionen sind (insgesamt 22) „Bezirks-Hygieneinstitute“ nachgeordnet (früher „Zentralstellen für Hygiene“), denen jetzt auch die Arbeitssanitätsinspektion eingegliedert ist. Unterste örtliche Organe sind die „Hygiene-Kontrollpunkte“, besetzt bisher mit „Hygieneinspektoren“ (Arzthelfer), die zum Mittleren ➝Medizinischen Personal zählen. Jede HI. hat gegenüber den nachgeordneten Instanzen praktisch uneingeschränktes Weisungsrecht, ungeachtet der sonstigen Selbstverwaltung, und sie hat in allen Instanzen Exekutiv- und Strafvollmacht.
Für den Bereich des Verkehrsministeriums hat dessen Medizinischer Dienst („MDV“) auch die Funktion einer HI. für Eisenbahn, Luftverkehr und Schiffahrt (unter Einschluß des Hafenärztlichen Dienstes). (Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 279