DDR von A-Z, Band 1969

Jugendarzt (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1966 1975 1979


 

Mit der frühzeitigen Förderung der Jugendgesundheitspflege traten Bestrebungen hervor, eine besondere medizinische Fachrichtung des J. abzugrenzen, um die sozialhygienischen Erfordernisse des Kindes- und Jugendalters zu erfüllen. Der „Perspektivplan“ von 1959 (Gesundheitswesen) entschied, „die gesundheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr sollte Aufgabe der Kinderärzte werden“. Seit Anfang 1965 wird die „Qualifikation“ eines J. durch „postgraduelle Ausbildung“ von Fachärzten der Sozialhygiene oder der Kinderheilkunde erreicht (Ärzte), d.h. durch einjährige geregelte Weiterbildung in Lehrgängen der Akademie für Ärztl. Fortbildung und in Dispensaires. Aufgabe des J. ist die Tätigkeit in der „Prophylaxe“, im Schulgesundheitsdienst, in Heimen und Tagesstätten („J. und Kinderhygieniker“). Auf je 4.000 bis 6.000 Kinder und Jugendliche soll 1 J. gerechnet werden; der Bedarf wird auf 900 J. bemessen. Jugendpsychiater, Jugendzahnarzt u.ä. Gruppen werden auf entsprechende Weise „postgraduell“ ausgebildet, anders dagegen der Sportarzt.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 311


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.