DDR von A-Z, Band 1969

Justitiar (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985


 

Jurist, der in der sozialistischen Wirtschaft, vor allem in den Volkseigenen Betrieben und den VVB mit der Bearbeitung von Rechtsfragen beauftragt ist. Die J. sollen mit Hilfe des sozialistischen Rechts die staatliche Leitungstätigkeit verbessern und dafür sorgen, daß dieses Recht als wichtiges Mittel zur Erreichung der politischen und ökonomischen Ziele voll zur Wirkung gebracht wird. Durch eine AO vom 10. 3. 1960 (GBl. II, S. 89) wurde eine J.-Assistentenzeit von 1½ Jahren im Anschluß an die Beendigung der juristischen Ausbildung (Rechtsstudium) eingeführt. Als Ziel dieser Ausbildung, die sich in Betrieben der sozialistischen Wirtschaft in verschiedene Abschnitte gliedert, bezeichnet es die AO, „den Assistenten planmäßig in die Praxis einzuführen, ihn zur konsequenten Parteilichkeit für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht und zum Kampf gegen formaljuristisches Verhalten zu erziehen.“ Wird die J.-Assistentenzeit erfolgreich abgeschlossen, erfolgt der Einsatz des Assistenten als J. Die J. sind berechtigt, ihren Betrieb im Rahmen ihres Arbeitsbereichs vor dem Staatlichen Vertragsgericht zu vertreten (§ 35 Abs. 3 der VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 18. 4. 1963- GBl. II, S. 293).


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 318


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.