DDR von A-Z, Band 1969

Kollegien (1969)

 

 

Siehe auch:


 

a) Nach sowjet. Vorbild legte eine VO vom 17. 7. 1952 die Bildung von K. in den Ministerien und Staatssekretariaten fest. Den K. gehörten an: der Minister bzw. Staatssekretär und der oder die Stellvertreter, die Leiter der Hauptabt. bzw. Hauptverwaltungen, ferner „besonders qualifizierte Mitarbeiter und in Einzelfällen hervorragende Wissenschaftler und Techniker“. Die K. waren „beratende Organe“, konnten aber auch Beschlüsse über Entwicklungs- und Perspektivpläne, Neuerermethoden, Struktur- und Arbeitsverteilung sowie Verwaltungsarbeit fassen. Die VO vom 17. 7. 1951 wurde mit Wirkung vom 31. 12. 1966 aufgehoben (Beschluß des Ministerrates vom 30. 6. 1966 — GBl. II, S. 535).

 

a) Wegen der K. der Rechtsanwälte: Rechtsanwaltschaft.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 334


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.