Kollegien (1969)
Siehe auch:
- Kollegien der Ministerien: 1985
a) Nach sowjet. Vorbild legte eine VO vom 17. 7. 1952 die Bildung von K. in den Ministerien und Staatssekretariaten fest. Den K. gehörten an: der Minister bzw. Staatssekretär und der oder die Stellvertreter, die Leiter der Hauptabt. bzw. Hauptverwaltungen, ferner „besonders qualifizierte Mitarbeiter und in Einzelfällen hervorragende Wissenschaftler und Techniker“. Die K. waren „beratende Organe“, konnten aber auch Beschlüsse über Entwicklungs- und Perspektivpläne, Neuerermethoden, Struktur- und Arbeitsverteilung sowie Verwaltungsarbeit fassen. Die VO vom 17. 7. 1951 wurde mit Wirkung vom 31. 12. 1966 aufgehoben (Beschluß des Ministerrates vom 30. 6. 1966 — GBl. II, S. 535).
a) Wegen der K. der Rechtsanwälte: Rechtsanwaltschaft.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 334