DDR von A-Z, Band 1969

Lastschriftverfahren (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985


 

Während bis 1963 das L. in Form des Rechnungs- bzw. [S. 369]Forderungseinzugsverfahrens die Regel war, ist es seit 1. 1. 1965 auf bestimmte Zahlungen beschränkt (AO vom 3. 9. 1964; GBl. II, S. 769). Das L. darf nur angewandt werden bei Lieferung von Gütern gleich bleibender Art und Qualität (Strom, Wasser, Gas, Wärme), im übrigen nur mit Genehmigung des Präsidenten der Industrie- u. Handelsbank der DDR. Beim L. erfolgt die Begleichung einer Rechnung durch die Bank des Käufers auf Grund eines Lastschriftauftrages des Verkäufers bzw. dessen Bank. (Verrechnungsverfahren)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 368–369


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.