Lohnsteuer (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979
Die Besteuerung der Lohn- und Gehaltsempfänger beginnt bei einem Monatseinkommen von 182 M. Der Einkommenszuwachs wird wie folgt erfaßt:

Bei 1.260 M erreicht der Satz für die Besteuerung des Gesamteinkommens 20 v. H. Jeder weitere Einkommenszuwachs wird mit 20 v. H. linear besteuert. In der Praxis heißt das, daß die höheren Einkommen der kommunistischen Eliten relativ niedrig besteuert werden. So zahlt z. B. ein Arbeiter, dessen Monatseinkommen von 600 M auf 700 M gestiegen ist, für diesen Einkommenszuwachs 34 M an L., während ein Parteifunktionär, dessen Monatsgehalt von 1.500 M auf 1.600 M angewachsen ist, für diese 100 M nur 20 M zu zahlen hat. Bei einem L.-Vergleich mit der BRD fällt auf, daß, wie Tabelle II zeigt, die kleinen Einkommensbezieher in Mitteldeutschland stärker belastet sind als in der BRD. Bei höheren Einkommen ist das Verhältnis umgekehrt.

[S. 382]Tabelle III bringt einen L.-Vergleich zwischen der Besteuerung eines Monatseinkommens von 625 und 970 M in der „DDR“ und in der BRD, der zeigt, daß besonders auch Familien mit Kindern stärker von der L. belastet sind als in der BRD.

Eine gewisse Minderung erfährt die Mehrbesteuerung in der „DDR“ gegenüber der BRD für die Industriearbeiter, die im Stücklohn beschäftigt sind. Der Lohn für die Arbeitsleistungen, die die vorgegebenen Arbeitsnormen überschreiten, wird generell nur mit 5 v. H. besteuert.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 381–382