Medaille (1969)
Siehe auch:
- Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954: 1958
[S. 404]a) für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen an Angehörige der Nationalen Volksarmee im Grenzdienst und Personen, die nicht Angehörige der Nationalen Volksarmee sind, für „vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik, für besondere Verdienste bei der Erhöhung der Gefechtsbereitschaft und bei der Erfüllung der Ausbildungsaufgaben sowie für andere Leistungen zum Schutz der Staatsgrenzen“ (Grenztruppenhelfer);
b) für Verdienste um das Grubenrettungswesen wird verliehen an Mitgl. der Grubenwehr oder Gasschutzwehr sowie das hauptamtliche Personal im Grubenrettungs- und Gasschutzwesen und sonstige Personen für besondere Leistungen im Rettungsdienst unter Einsatz des Lebens oder um die Errichtung und den Ausbau des Rettungswesens;
c) für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen wird verliehen an einzelne oder Kollektive für selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hervorragende Leistungen bei der Verhinderung und Bekämpfung von Katastrophen;
d) für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 wurde einmalig verliehen an besonders bewährte Helfer bei diesem Naturereignis;
e) für Verdienste in der Rechtspflege wird für Verdienste insbesondere „bei der Verwirklichung der Prinzipien der sozialistischen Rechtspflege, bei der Entwicklung und Vervollkommnung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und bei der Ausbildung und Weiterbildung der Kader, bei der schöpferischen Weiterentwicklung des Systems des sozialistischen Rechts“ in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) an Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane und andere Personen mit entsprechenden Verdiensten verliehen (Rechtswesen);
f) für Verdienste im Brandschutz wird für hervorragende Leistungen bei der Erfüllung der Brandschutzorganen gestellten Aufgaben zur Sicherung der Volkswirtschaft sowie des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger, persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person bei der Bekämpfung von Bränden, besondere Verdienste bei der Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Brandschutzorgane, bei der Erziehung, Ausbildung und Schulung ihrer Angehörigen sowie bei der Instandhaltung und Weiterentwicklung der technischen Ausrüstung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane, Angehörige der zentralen Brandschutzorgane, Angehörige der Berufsfeuerwehren der betrieblichen Brandschutzorgane, Brandschutzverantwortliche, Brandschutzhelfer und andere mit dem Brandschutz beauftragte Personen, sonstige Personen, Kollektive, Betriebe, Dienststellen, Zeitschriften entsprechend den Verdiensten mit unterschiedlichen Prämien verliehen;
g) der Waffenbrüderschaft wird für „Leistungen und Verdienste, die zur Festigung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Bruderarmeen und zur Entwicklung der gemeinsamen Zusammenarbeit beigetragen haben“ (Militärpolitik), an Angehörige der Nationalen Volksarmee und Personen, die nicht Angehörige dieser Armee sind, in drei Stufen (Gold, Silber und Bronze) verliehen. (Auszeichnungen, Medaille für Treue Dienste, Verdienstmedaille)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 404
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