DDR von A-Z, Band 1969

Mehrleistungslohn (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979


 

M. erhält der Werktätige, der mehr als das festgesetzte Arbeitsmaß leistet (§ 46,3 Gesetzbuch der Arbeit). (Arbeitsnormen, Leistungslohn, Stücklohn, Prämienstücklohn)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 407


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.