DDR von A-Z, Band 1969

Mietermitverwaltung (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985


 

1963 von der SED-Propaganda eingeführtes Schlagwort. Nach einer „Vorläufigen Richtlinie“ des Ministerrats sollen die „Hausgemeinschaftsleitungen“ in volkseigenen, genossenschaftlichen und privaten Wohnhäusern unter Anleitung der „Wohnungsverwaltungen in städtischen Wohngebieten“ mit den Hauseigentümern oder -Verwaltern sogenannte „Vereinbarungen über die M.“ abschließen. Bei dieser Aktion handelt es sich allein darum, die Mieter für die Selbsthilfe bei den seit vielen Jahren überfälligen Reparatur- und Werterhaltungsarbeiten an den Wohngebäuden zu gewinnen. Eine echte M. ist überhaupt nicht vorgesehen. Nach der erwähnten „Vorläufigen Richtlinie“ bleiben für alle Entscheidungen — z. B. bezüglich der Wohnungsvergabe, der Miethöhe, des Umfanges und des Zeitpunktes von Reparaturen usw. — ausschließlich die Behörden zuständig. (Wohnungswesen)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 410


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.