Mietermitverwaltung (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985
1963 von der SED-Propaganda eingeführtes Schlagwort. Nach einer „Vorläufigen Richtlinie“ des Ministerrats sollen die „Hausgemeinschaftsleitungen“ in volkseigenen, genossenschaftlichen und privaten Wohnhäusern unter Anleitung der „Wohnungsverwaltungen in städtischen Wohngebieten“ mit den Hauseigentümern oder -Verwaltern sogenannte „Vereinbarungen über die M.“ abschließen. Bei dieser Aktion handelt es sich allein darum, die Mieter für die Selbsthilfe bei den seit vielen Jahren überfälligen Reparatur- und Werterhaltungsarbeiten an den Wohngebäuden zu gewinnen. Eine echte M. ist überhaupt nicht vorgesehen. Nach der erwähnten „Vorläufigen Richtlinie“ bleiben für alle Entscheidungen — z. B. bezüglich der Wohnungsvergabe, der Miethöhe, des Umfanges und des Zeitpunktes von Reparaturen usw. — ausschließlich die Behörden zuständig. (Wohnungswesen)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 410
| Mieten | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Militärakademie „Friedrich Engels“ |