DDR von A-Z, Band 1969

Militärstaatsanwaltschaft (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979


 

1953 wurden bei der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei und bei der Kasernierten Volkspolizei die Stellen von VP-Staatsanwälten eingerichtet, die ihren Sitz bei den Bezirksbehörden der Volkspolizei oder bei den Divisionsstäben der KVP hatten. Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Volkspolizei mußten an VP-Staatsanwälte abgegeben werden. Die Anklageerhebung erfolgte vor den ordentlichen Gerichten.

 

In Lehrgängen wurden Staatsanwälte und Untersuchungsführer für die neue Staatsanwaltschaft der Volkspolizei ausgebildet, die nach Schaffung der Nationalen Volksarmee in die M. umgewandelt wurde. Diese ist nach dem „Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft“ vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) für die Erfüllung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in den bewaffneten Organen zuständig. Sie untersteht nach § 8 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 57) dem Generalstaatsanwalt. Alle Militärstaatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt berufen und abberufen; sie sind ihm verantwortlich und an seine Weisungen gebunden. Leiter der M. ist der Militäroberstaatsanwalt, dem die erforderliche Anzahl von Staatsanwälten und Untersuchungsführern beigeordnet ist. Der MOStA bekleidet den Rang eines Oberstleutnants in der Armee. Ihm unterstehen die Staatsanwälte bei den Divisionen und Bataillonen. Die M. ist in mehrere Abt. gegliedert, von denen die Abt. 1 für politische Strafsachen zuständig ist. Anklagen werden seit Inkrafttreten der Militärgerichtsordnung (Militärgerichtsbarkeit) vor den Militärgerichten erhoben. (Militärstrafrecht)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 422


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.