Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte (1969)
Siehe auch:
- Minister für Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte: 1975
Dieser M. wurde am 14. 6. 1964 durch den Ministerrat berufen. Er übernahm die Aufgaben, die nach einem Beschluß des Politbüros der SED vom 12. 7. 1960, dem der Ministerrat am 14. 7. 1960 beigetreten war, von einem Stellv. des Vors. des Ministerrats wahrgenommen wurden. Dieser, seinerzeit Willi ➝Stoph, war mit der „allseitigen Koordinierung und Kontrolle der Beschlüsse des ZK der SED und des Ministerrats im Staatsapparat beauftragt und verantwortlich“ gemacht worden. Beim Sekretariat des Ministerrats waren dazu Kontrollgruppen gebildet worden. Das Staatssekretariat für die örtlichen Räte, hervorgegangen aus der Hauptverwaltung der örtlichen Räte beim Ministerpräsidenten, war in dieses Sekretariat eingegliedert worden.
Nach dem Staatsratserlaß „über die Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) hat der M. die Aufgabe, dem Ministerrat und seinen Vorsitzenden bei der Ausarbeitung der Grundfragen und bei der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte (Bezirk, Gemeinde, Kreis) zur einheitlichen Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu unterstützen und die Durchsetzung der Grundsätze einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit in den örtlichen Räten zu kontrollieren. Er soll „die besten Erfahrungen der Führungstätigkeit der örtlichen Räte bei der Plandurchführung und Verwirklichung der Beschlüsse des Ministerrates“ auswerten. Er ist verantwortlich „für die Gewährleistung einer einheitlichen Kaderpolitik (Kader) in den Ratskollektiven in den Bezirken und Kreisen“. Er soll Maßnahmen mit Hilfe der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ausarbeiten, die der Qualifizierung der Vorsitzenden, Ersten Stellvertreter und Sekretäre der Räte der Bezirke und Kreise dienen sollen. Der M. hat 2 Stellvertreter, jedoch kein eigenes Ministerium.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 423
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