DDR von A-Z, Band 1969

Naturschutz und Landschaftsgestaltung (1969)

 

 

Siehe auch:


 

Am 15. 2. 1955 wurde ein Naturschutzgesetz erlassen. Es kennt neben Naturschutzgebieten als neue Begriffe „Waldschutzgebiete“ und „Tierschutzgebiete“. Bisher bestehen etwa 350 Waldschutzgebiete, die 1,5 v. H. der Waldfläche umfassen. Sie dürfen nur dem Zuwachs entsprechend wirtschaftlich genutzt werden. Besonders ausgeschiedene Banngebiete sind von jeder Nutzung ausgeschlossen. Um Landschaftsteile von hervorragender Schönheit gegen verunstaltende Eingriffe zu schützen, können sie unter Landschaftsschutz gestellt werden. Z. Z. umfassen die „Landschaftsschutzgebiete“ etwa 16 v. H. der gesamten Fläche der „DDR“. Sie sollen weitgehend der Erhaltung der Volksgesundheit dienen, ebenso wie die innerhalb von Stadtgebieten liegenden „Schonforsten“ und die als „Sonderforsten“ ausgeschiedenen stadtnahen Erholungswälder. Die Aufgaben der Landeskultur und des Naturschutzes einschl. Koordinierung der verschiedenen Planungsstellen obliegen verantwortlich den Räten der Bezirke und Kreise. Die Aufgaben der Zentralen Naturschutzverwaltung nimmt das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat wahr, das den Bezirksnaturschutzverwaltungen gegenüber weisungsbefugt ist. Die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften hat in Halle das Institut für Landesforschung und Naturschutz eingerichtet. Ihm ist die Zentrale Lehrstätte für Naturschutz, Müritzhof, angeschlossen. „Naturschutzwochen“ und „Wochen des Waldes“ werden veranstaltet. Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege liegen in der Hand des Zentralamtes für Wasserwirtschaft und der VVB-Wasserversorgung und Abwasserwirtschaft.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 445


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.