DDR von A-Z, Band 1969

Patenschaften (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985


 

Sonderformen der Freundschaftsverträge. P. werden meist von Schulen oder Hochschulen mit volkseigenen Betrieben, LPG u.ä. abgeschlossen und sollen ihren politischen Zweck auf eine vorwiegend pädagogische Weise erfüllen, stärker gebunden an den Schulunterricht und die Arbeit der Jungen Pioniere. — Dabei werden Freundschaftsverträge zuweilen als P. bezeichnet und umgekehrt (Patenschaftsverträge). — In dem Beschluß „Jugend und Sozialismus“, den der Staatsrat am 31. 3. 1967 faßte, heißt es (unter Nr. II, 5): „Die P. zwischen sozialistischen Betrieben und Oberschulen sollen besonders auf die klassenmäßige Erziehung der Schuljugend orientiert werden.“


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 465


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.