DDR von A-Z, Band 1969

Planentwurf (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979


 

a) Der im Rahmen der Planausarbeitung von einem Betrieb, einer staatlichen Einrichtung oder einer Behörde dem jeweils übergeordneten Leitungsorgan zu unterbreitende Vorschlag zur Einhaltung oder Überbietung gestellter staatlicher Aufgaben.

 

b) Der von der Staatlichen Plankommission auf Grund der staatlichen Aufgaben, des allgemeinen wirtschaftspolitischen Programms und der eingereichten Einzelentwürfe zusammengefaßte und in den Positionen aufeinander abgestimmte Entwurf des Jahres Volkswirtschafts- bzw. Perspektivplans. (Planung)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 473


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.