DDR von A-Z, Band 1969

Planverteidigung (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979


 

Teilvorgang im Planungsablauf, bei dem Planentwürfe vor dem Leiter des jeweils übergeordneten Leitungsorgans vertreten werden. Die P. entfällt, wenn der Betrieb, die staatliche Einrichtung oder Behörde keine staatlichen Aufgaben erhalten hat und der Planentwurf nicht vom Perspektivplan abweicht. Die Adressaten der staatlichen Aufgaben sind berechtigt, Bedenken oder Korrekturnotwendigkeiten gegen erteilte Aufgaben vorzutragen. (Planung)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 483


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.