DDR von A-Z, Band 1969
Planverteidigung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Teilvorgang im Planungsablauf, bei dem Planentwürfe vor dem Leiter des jeweils übergeordneten Leitungsorgans vertreten werden. Die P. entfällt, wenn der Betrieb, die staatliche Einrichtung oder Behörde keine staatlichen Aufgaben erhalten hat und der Planentwurf nicht vom Perspektivplan abweicht. Die Adressaten der staatlichen Aufgaben sind berechtigt, Bedenken oder Korrekturnotwendigkeiten gegen erteilte Aufgaben vorzutragen. (Planung)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 483
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