DDR von A-Z, Band 1969
Plenum (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985
Ein P. ist die Gesamtheit der Mitgl. eines Gremiums, z. B. des ZK der SED, der Volkskammer, des Obersten Gerichts. Die Kompetenzen der Plena (in Mitteldeutschland „Plenen“) werden kleineren Gremien zur Ausübung übertragen, die damit praktisch an die Stelle der P. treten, z. B. das Politbüro der SED an Stelle des ZK der SED, der Staatsrat an die Stelle der Volkskammer, das Präsidium des Obersten Gerichts an Stelle des Plenums des Obersten Gerichts. (Gerichtsverfassung)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 483