DDR von A-Z, Band 1969

Polizeistunde (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985


 

Die P. dauert grundsätzlich von 24 bis 6 Uhr. An Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonn- und Feiertagen beginnt die P. um 1 Uhr des darauffolgenden Tages („VO über die P. im Gebiet der DDR“ vom 8. 12. 1955 — GBl. I, S. 929). Durch AO vom 25. 4. 1966 ist auch der Beginn der P. an Freitagen vor arbeitsfreien Sonnabenden (Arbeitszeit) auf 1 Uhr festgesetzt worden. Die Volkspolizei kann die P. verkürzen, aufheben und zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen früheren Beginn der P. festsetzen. In der 500-Meter-Zone des Sperrgebietes ist die P. auf 22 Uhr festgesetzt worden. In Ostberlin dauert die P. von 1 Uhr bis 6 Uhr. An Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen beginnt die P. hier erst um 5 Uhr.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 487


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.