Postzensur (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Das in der Verfassung (Art. 31) garantierte Post- und Fernmeldegeheimnis wird ständig gebrochen. Vielen Hauptpostämtern sind Kontrollstellen des Staatssicherheitsdienstes koordiniert. Mindestens 50 solcher Briefkontrollstellen des SSD, früher „Auffangstellen für antidemokratischen Schriftverkehr (AFAS)“, heute „Stelle 12“ genannt, kontrollieren vor allem die aus dem Westen kommende und nach dort gerichtete Post.
Auch der Telefon- und Telegrafenverkehr wird im Auftrage des MfS durch die Post überwacht. Die Paketkontrolle ist Aufgabe der Zollverwaltung. Es gibt Paketkontrollämter in Berlin O 17, Dresden, Leipzig, Erfurt, Magdeburg und Schwerin (Post- und Fernmeldewesen). Auf die Tätigkeit dieser Kontrollstellen dürften im wesentlichen die auftretenden Verzögerungen in der Beförderung der Post und der Verlust zahlreicher Pakete aus dem Westen (Geschenkpaketverkehr) zurückzuführen sein.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489
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