Preissystem (1969)
Siehe auch:
Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist das P. in einer Marktwirtschaft das Produkt der Angebots- und Nachfragebeziehungen unter den wirtschaftlich autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten). In den östlichen Wirtschaftssystemen ist das P. Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u.a. die Steuern, Kredite, Zinsen und Prämien gehören. Preise sind sowohl Gegenstand der Planung als auch Instrument zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des P. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und dem praktizierten Planungssystem ab. Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft liegen dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vor, wenn diese in Abhängigkeit von den für die Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck bringen. Eine Errechnung solcher ökonomisch optimaler Planpreise (Schattenpreise) ist bisher auch mit den modernen Rechenverfahren der linearen Optimierung und durch den Einsatz von Computern praktisch weder für sämtliche volkswirtschaftlich wichtigen Güter noch für größere Gütergruppen einzelner Wirtschaftsbereiche gelungen. Punktuelle Preisfestsetzungen und die Revision der Planpreise ganzer Branchen sowie der Volkswirtschaft wurden daher bei den jüngsten Preisreformen in der „DDR“ und den östlichen Wirtschaftssystemen (1964–1968) vorwiegend noch durch Einzelkalkulation in den Betrieben und Preisbehörden vorgenommen. Allerdings wurden bei den Preisreformen mit Hilfe von Preisverflechtungsbilanzen und Rechenprogrammen für Computer gewisse Verzerrungen des P. auch durch den Einsatz von linearen Optimierungsverfahren beseitigt.
Die in einem Wirtschaftssystem praktizierte Preisbildung, die Art der Veränderungen der Preise sowie die dort vorkommenden Preisarten und -formen hängen nach Ansicht der sozialistischen Politökonomie von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten der jeweiligen Gesellschaftsordnung ab.
Nach der auf die Marxsche Wertlehre zurückgehenden Definition gibt der ‚Preis‘ im sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssystem den in Geld ausgedrückten Wert einer Ware an. Er gibt über das Austauschverhältnis zwischen zwei Wertgrößen verschiedener Waren Auskunft. Der Wert einer Ware entspricht dem „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ zur Erzeugung eines bestimmten Gutes. Dieser Aufwand setzt sich aus den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ für die Herstellung eines Produktes und dem „gesellschaftlich notwendigen Reineinkommen“ zusammen. Die „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ entsprechen in der Praxis der Preisbildung meist den durchschnittlichen Herstellungskosten aller an der Erzeugung eines bestimmten Gutes beteiligten Betriebe. Das „gesellschaftlich notwendige Reineinkommen“ wird in der Preiskalkulation und -planung vielfach einem nach Branchen differenzierten, staatlich vorgeschriobenen Gewinnaufschlag gleichgesetzt. Das „Reineinkommen“ setzt sich nach der Lehre der Politökonomie aus zwei Wertbestandteilen zusammen: a) dem Betriebsgewinn und b) der Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA; differenzierte Umsatzsteuer). Der Anteil des in den Planpreisen (gemeint sind hier die Betriebspreise) enthaltenen Betriebsgewinns ist sowohl hinsichtlich seiner Höhe als auch hinsichtlich der gewählten Bezugsbasis des Gewinnaufschlages abhängig von den Zielen der Wirtschaftspolitik und dem angewandten Preistyp (Gewinn). Während durch die staatliche Festlegung des Betriebsgewinnanteils in den Planpreisen (Betriebspreisen) Steuerungseffekte gegenüber den betroffenen Betrieben erzielt werden sollen, dient die Festlegung der PDA vorwiegend der Lenkung der Nachfrage der Abnehmer (Industrieabgabepreis).
Abgesehen von den Besonderheiten der Preisbildung im Dienstleistungsbereich gibt es in der „volkseigenen Wirtschaft“ der „DDR“ und der der anderen östlichen sozialistischen Staaten 4 verschiedene Preistypen: 1) Wertpreise, 2) Kostenpreise, 3) Relationspreise, 4) Produktionspreise. Wert- und Kostenpreise werden vielfach nicht als unterschiedliche Preistypen ange[S. 494]sehen. Der Unterschied zwischen beiden wird darauf abgestellt, daß bei einer reinen Wertpreisbildung die Bezugsbasis des Gewinnzuschlages allein die Lohnkosten (Lohnkostenanteil) sind, während bei einer Kostenpreisbildung der Gewinnsatz auf die gesamten Selbstkosten einschließlich der Lohnkosten bezogen wird.
Die Kostenpreise sind auch nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 der wichtigste Preistyp bis heute (1967) geblieben. Die Wahl dieses Preistyps ist die Konsequenz aus der von Marx entwickelten Arbeitswertlehre, nach der sich der Wert eines Erzeugnisses nicht nach seinem Gebrauchswert (Nutzen) bestimmt, sondern nach dem für die Herstellung dieses Produktes erforderlichen „gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand“. Dagegen vertritt die westliche Wirtschaftswissenschaft übereinstimmend die Auffassung, daß sich in den Marktpreisen die individuellen Nutzvorstellungen spiegeln.
Die Kosten- und auch die Wertpreise lassen sich in 2 Hauptgruppen von Preisformen einteilen: a) Kalkulationspreise, b) Festpreise.
Die Kalkulationspreise sind betriebsindividuelle Preise, die auf den jeweiligen einzelbetrieblichen Kosten basieren. Diese Preise werden nach Maßgabe verbindlicher Kalkulationsschemata und auf der Grundlage behördlich bestätigter Kalkulationselemente (z. B. Zuschlagsätze für Gemeinkosten, konstanter Gewinnsätze) gebildet. Sie schwanken entsprechend der Veränderung der Produktionskosten. Die Bildung von Kalkulationspreisen ist in der Wirtschaft der „DDR“ in der Regel nur bei der Preisbestimmung für neuentwickelte Produkte, bei Einzelfertigungen, kleineren Serien, Reparaturen und Montageleistungen und bei allen wirtschaftlich weniger wichtigen Erzeugnissen gestattet (VO v. 13. 12. 1966, GBl. II, S. 963).
Unter Festpreisen versteht man Preise, die grundsätzlich für die Dauer eines Volkswirtschaftsplanes (1 Jahr) konstant gehalten werden. Sie werden in der Regel als einheitliche Festpreise bestimmt, was bedeutet, daß sie innerhalb des Wirtschaftsgebietes der „DDR“ gleich sind. Diese Festpreise beziehen sich jeweils nur auf Produkte gleicher Art und Qualität. Dies verlangt von der Wirtschaftsverwaltungsbürokratie eine eindeutige Klassifizierung des volkswirtschaftlichen Erzeugungsprogramms (Güter und Dienstleistungen) in einer umfassenden Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur. Zu den Zielen der Preisplanung in der sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft gehört die möglichst vollständige Einbeziehung aller volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse in das System einheitlicher Festpreise.
Die Bevorzugung der einheitlichen Festpreise bei der zentralen Wirtschaftslenkung hat planungstechnische Gründe. Jede Preisdifferenzierung für identische Produkte erschwert die zentrale Festsetzung der staatlichen Aufgaben für die Betriebe, Kombinate und VVB, verkompliziert die Plankoordinierung (Bilanzierung) und verhindert von zentraler Seite aus eine wirksame Kontrolle des Leistungsstandes von Produzenten gleichartiger Erzeugnisse und Leistungen. Erst durch Einheitspreise erhalten auch Betriebsvergleiche Aussagekraft. Verschiedene Planpreise für gleichartige Erzeugnisse innerhalb des Wirtschaftsgebietes würden auch je nach dem Knappheitsgrad dieser Produkte häufig Störungen im Absatz und in der Versorgung der Bevölkerung zur Folge haben.
Die Bildung von Relationspreisen beruht auf einem besonderen Verfahren der Festlegung eines Preisgefüges für vergleichbare Produkte. In der Regel wird die Relationspreisbildung bei der Bestimmung der Preise für eine Erzeugnisgruppe angewendet. Ausgehend vom „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ eines bestimmten Standarderzeugnisses werden die Preise verwandter Produkte nach Gebrauchswertmerkmalen differenziert. Als solche Gebrauchswertmerkmale gelten Parameter (wie z. B. technische Kennziffern und ökonomisch-technologische Kenngrößen), deren Veränderung einen unterschiedlichen Gebrauchswert der Produkte charakterisiert und deren Abwandlung ferner in einem meßbaren Zusammenhang mit der Veränderung der Produktionskosten steht. Diese Berücksichtigung der Gebrauchswerteigenschaften der Waren in ihren Preisen schafft aber keine optimalen Planpreise. Es ist nämlich leicht einsichtig, daß die Veränderung technischer Qualitätsmerkmale keineswegs mit der Veränderung der Knappheit der Güter identisch zu sein braucht, ganz abgesehen davon, daß auch der als Ausgangsgröße für die Festlegung der Preisrelationen genommene Planpreis des Standarderzeugnisses kein optimaler Preis ist.
Der Produktionspreis ist ein in den sowjetsozialistischen Wirtschaftssystemen erst durch die Wirtschaftsreformen ab 1964 hoffähig gewordener Preistyp. Bis dahin war er von den orthodoxen Politökonomen als eine spezielle Preiskategorie nur der kapitalistischen Wirtschaft charakterisiert worden.
Der in den östlichen Wirtschaftssystemen bis 1966 vorherrschende Kosten- und Wertpreistyp berücksichtigte bei der Preisbildung nicht die Kapitalkosten oder den „Fondsvorschuß“, wie die Politökonomen diesen Kalkulationsposten heute nennen. Da infolge der hierdurch bewirkten Unterbewertung der Erzeugnisse vor allem aus den kapitalintensiven Betrieben eine ständige fühlbare Verschwendung dieser Produkte in den nachgelagerten Produktionsstufen feststellbar war, entschlossen sich ab 1964 die Wirtschaftsführungen der kommunistischen Länder zögernd, ihre P. zwecks Rationalisierung des Wirtschaftsprozesses auf den Preistyp des Produktionspreises umzustellen. In Ungarn und der ČSSR begann man ab 1964/1965 und in der UdSSR ab 1966/1967 mit der Umrechnung der Wertpreise in Produktionspreise. In der „DDR“ soll ab 1. 1. 1969 beginnend mit den Preisen der Schwarzmetallurgie etappenweise eine Umstellung auf ein Produktions-P. erfolgen (Preispolitik).
Die Berücksichtigung der Kapitalkosten bei der Umrechnung der Wertpreise auf Produktionspreise erfolgt grob dargestellt nach 2 Verfahren: 1) Die Betriebe addieren bei der Kalkulation ihres Preisvorschlages für die Preisbehörden zu ihren kalkulationsfähigen Selbstkosten (Stückkosten) a) noch den Kapitalkostenanteil und b) den staatlich vorgegebenen Stückgewinn hinzu (Amt für Preise). Der für die Durchführung der Stückkostenkalkulation notwendige Kapitalkostenanteil wird durch Umlage des verbindlich vorgeschriebenen Abführung der Produktionsfondsabgabe [S. 495](PFA) auf die Produktionsmengen ermittelt. 2) Im Unterschied zum obigen Verfahren erfolgt die Berechnung des Preisvorschlages für die Preisorgane allerdings überwiegend so (z. B. in der SU), daß die Betriebe zu ihren gesamten Kosten pro Stück (Abschreibungen, Materialverbrauch, Lohnkosten) einen Gewinnzuschlag addieren, der auf folgende Weise errechnet wird: Der durch staatliche Festlegung bestimmte Reineinkommenssatz wird ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital (Produktionsgrund- und -Umlauffonds) gesetzt. Der hierdurch ermittelte Reineinkommens- oder Gewinnbetrag wird dann auf die erzeugte Menge umgelegt. Ist diese Umlage auf das einzelne Erzeugnis bei gleichzeitiger Produktion verschiedener Produkte im Betrieb nicht unmittelbar möglich, so kann diese so vorgenommen werden, daß der ermittelte Reineinkommensbetrag ins Verhältnis zu den gesamten anerkannten „Verarbeitungskosten“ des Betriebes gesetzt wird. Der auf diese Weise ermittelte Prozentsatz wird bei der Preisbildung für das einzelne Erzeugnis auf die jeweiligen „Verarbeitungskosten“ pro Stück bezogen und damit das Reineinkommen proportional zu dieser Bezugsgröße verteilt. Dieses Verfahren der Preiskalkulation in einem Betrieb kann auf die gleiche Weise für Betriebsgruppen oder Industriezweige durchgeführt werden. („Verarbeitungskosten“ sind die gesamten Selbstkosten minus Kosten für Grundmaterial, bezogene Teile, fremde Lohnarbeit und Kooperation sowie Verbrauch fremder Leistungen. Die „Verarbeitungskosten“ enthalten demnach im wesentlichen die Amortisationen und die Lohnkosten.)
Der den Betrieben vorgeschriebene Reineinkommens- oder Gewinnsatz wird von den Preisbehörden unter Berücksichtigung der gegebenen Produktionsfondsabgabe und der Untersuchungsergebnisse über die Kapitalintensität der Wirtschaftszweige nach Branchen differenziert.
Die Addition des jeweils für die einzelnen Waren ermittelten Stückgewinns zu den anerkannten kalkulationsfähigen Stückkosten ergibt den Betriebspreis. Bei diesem Verfahren der Preisbestimmung wird die Produktionsfondsabgabe also nicht gesondert einkalkuliert. Sie wird als Bestandteil des Gewinnes und nicht der Kosten angesehen. Der der Produktionsfondsabgabe im Bruttogewinnaufschlag entsprechende Gewinnanteil wird von der Wirtschaftsführung als diejenige Mindestverzinsung bezeichnet, die von den Staatsbetrieben mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Kapital unbedingt erwirtschaftet werden muß. Der Staat als Eigentümer der Produktionsmittel konzentriert dann die erwirtschaftete Produktionsfondsabgabe im Staatshaushalt.
Ergänzend sei noch einmal darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit eines P. zur Erfüllung der ihm im Rahmen der Wirtschaftslenkung übertragenen Funktionen davon abhängt, inwieweit die Preise laufend die Veränderungen der Produktions- und Marktbedingungen wiedergeben. Diese Einsicht wird auch von den Wirtschaftspolitikern der kommunistischen Staaten geteilt. Die Verwirklichung dieser Preispolitik stößt allerdings auf zwei Schwierigkeiten.
Das u.a. aus Gründen der Erleichterung der zentralen Wirtschaftsplanung und -lenkung eingeführte Fest-P. hat zur Folge, daß größere Preisrevisionen in der Regel nur nach einigen Planjahren durchgeführt werden. In der Vergangenheit fand in den Ostblockwirtschaften schon aus Gründen des Verwaltungsaufwandes im Durchschnitt nur alle 5–7 Jahre eine Preisreform statt. Die Starrheit der Festpreise steht also im Widerspruch zur geforderten Anpassung der Planpreise an die Produktions- und Realisierungsbedingungen der Waren. Ferner besteht zu den gültigen Bestimmungsgrundlagen der Preisfestsetzung, also vor allem dem Preistyp des Kosten- und des Wertpreises, und den sich rasch wandelnden Angebots- und Nachfrage Verhältnissen nahezu stets eine Disproportion. Um aber trotz des prinzipiellen Festhaltens an der Kosten-, Wert-, Relations- und Produktionspreisbildung die Preispolitik auch für eine planmäßige Lenkung von Produktion und Verbrauch einsetzen zu können, legt die Wirtschaftsführung zeitweilig die Planpreise abweichend vom Warenwert fest. Diese Preispolitik steht nach Auffassung der Wirtschaftsführungen in den orthodoxen kommunistischen Ländern nicht im Widerspruch zu den marxistischen Prinzipien der Preisbildung. Durch die abweichend vom Warenwert vorgenommene Planpreisbestimmung sollen der Gebrauchswert mit berücksichtigt, die Absatzmöglichkeiten beachtet und damit die Struktur der Nachfrage dem vorhandenen Warenangebot angepaßt werden.
Um die Nachteile der Starrheit des Fest-P. zu verringern, wird von den zuständigen Wirtschaftsfunktionären der „DDR“ gefordert, daß in Zukunft statt der bisher üblichen Preisreformen erst nach jeweils einem halben Jahrzehnt nunmehr kontinuierliche Preisrevisionen durchgeführt werden sollen. Mit diesen angestrebten laufenden Preisrevisionen in Anpassung an die gewandelten Produktionsbedingungen soll der Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung besser Rechnung getragen werden. Ob aber in Anbetracht des immensen Verwaltungsaufwandes für diese ständigen Preisneuberechnungen dieses Ziel vom Behördenapparat des Amtes für Preise verwirklicht werden kann, ist sehr zweifelhaft.
Zu den Maßnahmen, das P. ein wenig flexibler zu gestalten, gehört die in der „DDR“ seit einigen Jahren geschaffene Möglichkeit, für bestimmte wirtschaftlich weniger wichtige Erzeugnisse die Preisfestsetzung den Lieferern und Abnehmern zu überlassen (Vereinbarungspreise) oder nur Höchstpreise festzulegen. Allerdings erfolgt auch die Kalkulation der Vereinbarungs- und Höchstpreise teilweise auf der Basis zentral festgelegter Kalkulationsnormen.
Als Sonderform der Berücksichtigung des Gebrauchswertes bzw. der Qualität der Güter im Preis durch Einräumung einer größeren Preisbeweglichkeit ist auch die im „Neuen ökonomischen System“ erfolgte Einführung von Preiszu- und -abschlägen anzusehen. Wird die Qualität hergestellter Produkte unter den staatlich festgelegten Standardqualitäten eingestuft, so sind die Preisorgane verpflichtet, Preisabschläge zu verhängen. Bei Erzeugnissen, deren Qualität über den staatlich festgelegten Qualitätsnormen liegt, können den betreffenden Produzenten von den Preisbehörden Gewinn- und Preiszuschläge gewährt werden. (vgl. Preis-AO Nr. 1984/3 — Ausgewählte [S. 496]Spitzenerzeugnisse, GBl. 1967, II, S. 761). Dadurch sollen die Betriebe an qualitativ hochwertigen Leistungen materiell interessiert werden.
Eine relativ freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage besteht nur noch auf den Bauernmärkten. Allerdings gelten auch auf diesen Märkten die staatlichen Aufkaufpreise der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) und die für Lebensmittel festgesetzten Preise als Richtgrößen.
Das P. der „DDR“ (wie auch das der anderen Ostblockstaaten) Ist ein reines Binnen-P. Durch das vom Staat verwaltete Außenhandels- und Valutamonopol ist ein Einfluß der Weltmarktpreise auf das Binnenpreisniveau ausgeschaltet. Bei Außenhandelsgeschäften rechnen die Betriebe mit den Außenhandelsorganen zu den gültigen Binnenpreisen ab. Der Ausgleich zwischen diesen Binnenpreisen und den Weltmarktpreisen erfolgt über ein besonderes Verrechnungsverfahren (Außenhandelspreisdifferenzenkonto) und den Staatshaushalt.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 493–496