Rentnerreisen (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979
Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West-Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern betroffen. Jährlich wird eine Besuchsreise in die BRD oder nach West-Berlin mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens vier Wochen bewilligt. Bei Todesfall oder schwerer Erkrankung von Angehörigen kann eine weitere Reise genehmigt werden. Reiseantritt war ab 2. 11. 1964 möglich, Anträge wurden ab 21. 9. 1964 entgegengenommen. Wie behauptet wird, ist der Kreis der Rentner weniger der „Befragung durch westliche Kontaktstellen und Spionageorganisationen“ ausgesetzt. Offiziell werden die R. als Folge eines Gespräches zwischen Ulbricht und dem thüringischen Landesbischof Mitzenheim vom 18. 8. 1964 gesehen. Mitzenheim bezeichnete die Reiseerlaubnis für Rentner als „großzügige Vorleistung des Vertrauens und des guten Willens von unserer Regierung“. Der Ministerrat wertete sie als Ausdruck seiner Bereitschaft, „die durch die Politik der revanchistischen und militaristischen Kreise in Westdeutschland entstandenen Schwierigkeiten und Härten im Interesse der Bürger beider deutscher Staaten und Westberlins zu mildern“.
Finanzielle Schwierigkeiten entstanden den Rentnern zunächst insofern, als die Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt bei Antritt der Reise in der „DDR“ gelöst werden mußten. Diese Forderung verstieß gegen ein Abkommen zwischen der Bundesbahn und der mitteldeutschen Reichsbahn, das auf Grund von Bestimmungen des Alliierten Kontrollrates zustande gekommen ist. Ab März 1965 wurden keine Rückfahrkarten mehr ausgegeben. Bei R. hat das Reisebüro der „DDR“ empfohlen, nur für die Rückfahrt ab „Grenzbahnhof der DDR“ bis zum Heimatort eine Rückfahrkarte zu lösen. Den Rentnern ist auf Grund der [S. 529]Devisenbestimmungen des SED-Regimes die Mitnahme von Zahlungsmitteln untersagt, mit Ausnahme eines Betrages von 100 M, der zur Bestreitung der ersten Ausgaben nach der Wiedereinreise dienen soll. Er wird bei der Ausreise registriert und muß bei der Wiedereinreise vorgewiesen werden. Den Rentnern wurde bisher drüben vor Antritt ihrer Reise nur ein Betrag von 5 M gegen 5 DM umgetauscht. Ab 1. 7. 1968 ist dieser Betrag auf 10 DM erhöht worden. Sie kommen daher so gut wie mittellos in die BRD und sind auf die Unterstützung von Freunden und Verwandten angewiesen. Trotz Fehlens einer Sonderregelung für R. empfiehlt es sich, bei der Mitnahme von Geschenken in die BRD das seit 1. 1. 1969 eingeführte „Zollgesetz der DDR“ zu beachten.
Aus Bundesmitteln werden von den Betreuungsstellen der Städte und Landkreise für jeden Besucher eine Barbeihilfe in Höhe von 30 DM sowie eine weitere Unterstützung von 20 DM aus Landesmitteln gewährt. Vielerorts werden aus örtlichen Mitteln weitere Beträge in unterschiedlicher Höhe gezahlt. Außerdem erhalten die Rentner kostenlose Krankenhilfe im Falle einer Erkrankung während des Aufenthalts. Für die Kosten der Rückreise werden Gutscheine der Deutschen Bundesbahn ausgegeben.
In der Zeit vom 1. 11. 1964 bis zum 31. 12. 1968 sind rd. 5,1 Mill. Rentner aus der „DDR“ und dem Berliner Sowjetsektor in den freien Teil Deutschlands gekommen. Davon entfallen rd. 470.000 Rentnerbesuche auf Berlin (West). Im Laufe des Jahres 1966 wurden 737.000 Rentnerbesuche, davon 327.000 in Berlin (West), gezählt. Während des Jahres 1967 sind 730.000 Rentnerbesuche, davon nur 140.000 in Berlin (West) ermittelt worden. Der Rückgang in Berlin wird mit einem Nachlassen der persönlichen Kontakte auf Grund der nicht zustandegekommenen Passierscheinverhandlungen begründet. Von den insgesamt zu Besuch kommenden Rentnern sind in der Zeit vom 1. 11. 1964 bis Ende 1965 rd. 3.600 nicht in die „DDR“ oder den Berliner Sowjetsektor zurückgekehrt. 1966 sind es 2.100 und 1967 1.600 gewesen.
Nach Pressemeldungen beschwerten sich schon ab Januar 1965 mitteldeutsche Stellen über Behörden der BRD, weil an Rentner aus der „DDR“ „Personaldokumente“ für Reisen in das benachbarte westliche Ausland ausgegeben worden seien. Damit würden die Rentner zum Verstoß gegen das Paßwesen verleitet. Schließlich wurde sogar mit einem Abbruch der R. gedroht. Einige Monate später nutzte das Regime die gleiche Angelegenheit auf eigene Weise aus. Nach einem Beschluß des Staatsrates vom 15. 10. 1965 dürfen Einwohner der „DDR“ im Rentenalter jährlich bis zu vier Wochen in europäische Länder und bis zu drei Monaten in außereuropäische Länder reisen. Eine Reise in die BRD schließt jedoch eine Reise in das westliche Ausland im selben Jahr aus. Dieser Beschluß ist mit der Auflage verbunden, daß die „DDR“-Reisepässe durch NATO-Länder nicht „diskriminiert“ werden dürfen. Jedes westliche Konsulat in Berlin (West) kann jetzt Reiseanträge aus der „DDR“ entgegennehmen und nach Zustimmung des Allied Travel Board von sich aus entscheiden. Die Pässe der „DDR“ finden aber nach wie vor keine Anerkennung. Das Konsulat erteilt das Visum auf einem besonderen Formular. R. in das westliche Ausland dürfen jedoch nur unter Umgehung des Bundesgebietes einschl. West-Berlins unternommen werden. Trotzdem sind in der Zeit von Dezember 1965 bis Ende 1968 rd. 3.000 Anträge von DDR-Rentnern bei den in Frage kommenden ausländischen Konsulaten gestellt worden. Etwa die Hälfte aller Anträge bezog sich auf die Vereinigten Staaten und Großbritannien. Es sind jedoch noch keine Fälle bekanntgeworden, in denen auf Grund solcher Anträge die Reisen von Rentnern in das westliche Ausland genehmigt worden wären.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 528–529
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