DDR von A-Z, Band 1969

Scheckverfahren (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985


 

Ein Verrechnungsverfahren, dem seit 1. 1. 1965 besondere Bedeutung zukommt (AO vom 3. 9. 1963 — GBl. II, S. 768). Warenlieferungen können mit Scheck bezahlt werden, wenn die Vertragspartner das Sch. vereinbart haben. Der Scheck muß innerhalb von 8 Tagen zur Verrechnung eingezahlt werden. Im Falle des ungedeckten Schecks wird der Aussteller durch seine Bank vom Sch. zeitweilig ausgeschlossen. (Überweisungsverfahren)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 543


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.