DDR von A-Z, Band 1969

Sonderschulen (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979


 

Staatliche Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit physisch-psychischen Defekten. Nach § 19 des Bildungsgesetzes ist der Bildungs- und Erziehungsprozeß an den S. so zu gestalten, daß die geschädigten Schüler das „sozialistische Bildungs- und Erziehungsziel“ vollständig oder nach den durch die Schädigungen verbliebenen Möglichkeiten erreichen. Es gibt Gehörlosen-, Schwerhörigen-, Sprachheil-, Blinden-, Sehschwachenschulen und S. für Körperbehinderte. Organisatorisch gliedern sie sich in einen Vorschul-, einen 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen und einen Berufsschulteil. In einigen Fällen (für Schwerhörige, Körperbehinderte, Sehschwache und Blinde) gibt es zentrale erweiterte Oberschulen.

 

Eine Sonderstellung nehmen die Hilfsschulen (für bildungsfähige schwachsinnige Kinder) ein. Bei leichteren Schwachsinnsgraden werden die Kinder in die Normalschule eingeschult und erst bei „grobem Versagen“ nach dem 2. Schuljahr in die Hilfsschule aufgenommen, die mit der 3. Klasse beginnt und mit der 10. Klasse endet. Absolventen der 10. Hilfsschulklasse erhalten eine besondere zweijährige Ausbildung (mit Lehrvertrag). Während dieser Zeit besuchen sie die Hilfsberufsschule. Mit Schülern, die die 10. Klasse nicht erreichen, wird kein Lehrvertrag abgeschlossen; für sie sind „innerbetriebliche Qualifikationen“ vorgesehen. (Schule)

 

1964 gab es 539 S. mit 5.289 Klassen, die von 71.540 Schülern besucht wurden.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 560


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.