Staatliches Amt für Berufsausbildung (1969)
Durch den Erlaß des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde das StAfB. als Organ des Ministerrates gebildet. Seine Aufgabe ist die Planung und Leitung der Berufsausbildung. Es koordiniert auf der Grundlage des Planes die Aufgaben der Berufsausbildung mit den Industrieministerien, mit dem Landwirtschaftsrat, dem Ministerium für Volksbildung und den anderen zentralen Staatsorganen. Es unterbreitet der staatlichen Plankommission den bilanzierten Planvorschlag Berufsausbildung für die gesamte Volkswirtschaft. Die Verantwortung für die planmäßige Berufsausbildung in ihrem Bereich tragen dagegen die Leiter der zentralen Staatsorgane. Leiter des Amtes ist Roland Hofmann.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 596
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