Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich (1969)
Siehe auch:
Die StmeG. sind zentrale Organe der Staatsmacht (Staatsapparat) und unterstehen unmittelbar dem Ministerrat, gehören also nicht zum Geschäftsbereich von Ministerien oder eines sonstigen Organs des Ministerrates (Staatliche Plankommission, Landwirtschaftsrat). Sie werden von Staatssekretären geleitet. Zahlreiche StmeG. waren im Zuge der Reorganisation der Volkseigenen Wirtschaft 1952 errichtet worden. Sie verschwanden mit der Zeit wieder. Gegenwärtig bestehen nur noch das St. für westdeutsche Fragen und das St. für Geologie. Der Staatssekretär für Datenverarbeitung, der Staatssekretär für Kirchenfragen, der Staatssekretär für Staats- und Wirtschaftsrecht beim Ministerrat haben keine StmeG.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 606
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