Staatssicherheitsdienst (1969)
Siehe auch:
Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des sowjet. MGB. Er stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner vielen Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der „DDR“ gegen dem SED-Regime unerwünschte Regungen geheimpolizeilich zu „sichern“. Mit seiner in den Postämtern tätigen Stelle „12“ durchleuchtet er planmäßig die ein- und abgehende Post und wertet sie aus. — Am 7. 2. 1965 betonte Mielke (im „Neuen Deutschland“), die Tätigkeit des SSD sei „in erster Linie darauf ausgerichtet, vorbeugend zu wirken“.
Daneben betreibt der SSD Spionage, Sabotage, Diversion und Zerstörung in West-Berlin, in der BRD und z. T. auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS., die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d.h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die BRD hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb Mitteldeutschlands.
Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde [S. 607]eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS. obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabt. VIII Planung und Ausführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der rd. 1.500 Angehörigen des MfS., ohne das 4.000 Mann starke Wachregiment des MfS. Dies trägt seit 15. 12. 1963 den Namen „Dserschinsky“, den Namen des Begründers der Geheimpolizei der SU (Tscheka).
Literaturangaben
- Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 606–607
| Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Staatsverbrechen |