DDR von A-Z, Band 1969

Sterbegeld (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985


 

Das St. wird seit Erlaß des Gesetzbuches der Arbeit Bestattungsbeihilfe genannt. Sie wird beim Tode des Versicherten, beim Tode eines Familienangehörigen und bei einer Totgeburt gezahlt. Sie wird entsprechend dem beitragspflichtigen Durchschnittsverdienst aus einer Tabelle ermittelt und beträgt beim Tode des Versicherten mindestens 100, beim Tode eines Familienangehörigen mindestens 50 und bei einer Totgeburt mindestens 25 M. An Bergleute wird eine um ein Drittel höhere Bestattungsbeihilfe gezahlt. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen)

 

Literaturangaben

  • Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S.

 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 610


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.