DDR von A-Z, Band 1969
Strafarrest (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979
Strafart aus dem Militärstrafrecht. St. kann nach § 252 StGB in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen und auch dann verhängt werden, wenn die Straftat ein Vergehen ist. Die zeitliche Begrenzung des St. liegt zwischen 1 und 3 Monaten. Er ist in einer Militär-Strafarrestabteilung zu verbüßen.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 614
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