Technische Kontroll-Organisation (TKO) (1969)
Siehe auch:
Der Rückstand der Qualität der Erzeugnisse der mitteldeutschen Industrie hinter den Spitzenerzeugnissen des Weltstandes veranlaßte die Behörden Anfang 1964 zu einer grundlegen[S. 629]den Reorganisation der TKO. Die wichtigsten, in einer gesetzlichen Verordnung festgelegten Änderungen sind: 1. Die TKO der Betriebe sind künftig nur noch formal dem Werksleiter unterstellt; sie gelten als selbständige Betriebsabteilungen, die dem ebenfalls neu organisierten Deutschen Amt für Meßwesen und Warenkontrolle gegenüber rechenschaftspflichtig sind. 2. Die TKO der Betriebe erhalten Weisungen, die die Qualität der Erzeugnisse betreffen, direkt vom DAMW; die TKO-Leiter eines Betriebes sind hauptamtliche Mitarbeiter des DAMW.
Durch die neue Stellung der TKO-Leiter ist ihre Funktion eine ähnliche wie die der Hauptbuchhalter: sie sind „staatliche Kontrolleure“ im Betrieb. Sie haben sehr weitgehende Vollmachten: sie entscheiden über die Qualitätsbeurteilung der Erzeugnisse; sie haben das Recht, den Werkleiter zur Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung aufzufordern; sie sind verpflichtet, bei Verstößen des Werkleiters auf diesem Gebiet Meldung an das DAMW zu geben; sie sind befugt, die Streichung von Prämien für die leitenden Mitarbeiter des Betriebes zu veranlassen usw.
Mit der seit 1966 angelaufenen Einführung des „Systems der fehlerfreien Arbeit“ sollen die Mitarbeiter der TKO schrittweise die Funktion von „Kontrolleuren der Selbstkontrolleure“ übernehmen. Die Arbeitnehmer sind jetzt verpflichtet, ihre Arbeitsergebnisse selbst zu prüfen und den TKO-Mitarbeitern getrennt nach „Gut“ und „Schlecht“ vorzulegen. Die TKO-Mitarbeiter führen dann nur noch Stichproben durch. Die TKO der Betriebe soll jedoch die Endkontrolle der Fertigerzeugnisse „noch kompromißloser vornehmen“. Bei den Hoch- und Fachschulen wurden 1966 besondere Fachinstitute eingerichtet zur Ausbildung von Kontrolleuren. Ein zweijähriges postgraduales Studium für Techniker und Ingenieure ist vorgesehen.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 628–629
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