DDR von A-Z, Band 1969

Territorialplanung (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979


 

Die T. (auch synonym gebrauchter Begriff für Gebietsplanung oder Regionalplanung) ist die Planung auf regionaler Ebene für die einzelnen Verwaltungseinheiten, die als Folgeplanung auf Grund anderer Pläne vorgenommen wird. Ihre Grundlage sind volkswirtschaftliche Perspektiv- und Jahrespläne, Perspektivpläne der Bezirke, die Generalverkehrspläne und Generalbebauungspläne sowie wissenschaftlich-technische Konzeptionen für die Standortverteilung industrieller Vorhaben und Standortstudien.

 

Das Ziel der T. ist es, eine rationelle, regionale Organisation und Struktur der Wirtschaft in den einzelnen Bezirken und Wirtschaftsgebieten zu erreichen. Durch sie sind die Standorte der Wohnstätten, der Versorgungseinrichtungen, der Schulen u.a.m. festzulegen und die erforderlichen Arbeitskräfte bereitzustellen. Ihre Hauptaufgabe liegt jedoch in der Steuerung der Standortverteilung für die Industrie. Für die Wirtschaftsstruktur bestimmende Investitionen ist neben der Standortgenehmigung, die nicht mehr von den Räten der Bezirke (RdB), sondern durch die Räte der Städte und Gemeinden zu erteilen ist, eine Standortbestätigung erforderlich. Die Standortbestätigung kann als die verbindliche Bestätigung für die wirtschaftlich günstigste Lokalisierung eines Vorhabens auf dem Gebiet einer Stadt oder Gemeinde bezeichnet werden. Sie setzt einen entsprechenden Beschluß des RdB voraus, sofern sich nicht der Ministerrat selbst diese Bestätigung vorbehält. Sie verpflichtet den RdB, für die bestätigten Investitionen in seinem Verantwortungsbereich Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Standortgenehmigung dagegen ist die Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder Gemeinde zur Durchführung einer Investition auf seinem Verwaltungsgebiet; sie ist die Voraussetzung für die weitere Vorbereitung und Ausführung dieses Vorhabens.

 

Für die T. sind spezielle Organe zuständig: die Staatliche Plankommission mit ihrer Abt. Territoriale Planung, die Bezirksplankommissionen (als Fachorgane des RdB) mit ihren Büros für Territorialplanung und die Kreisplankommissionen (als Fachorgane der Räte der Kreise). (Planung)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 648


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.