Überweisungsverfahren (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985
Ein Verrechnungsverfahren, das zusammen mit dem Scheckverfahren seit 1. 1. 1965 bei Verrechnungen auf Grund von Warenlieferungen im staatlichen, sozialistischen und halbsozialistischen Bereich vorzugsweise angewandt werden soll. Die Stellung des Käufers gegenüber der des Verkäufers soll gestärkt werden. Er soll die Möglichkeit haben, bei nicht termin- oder qualitätsgerechter Lieferung von dem Recht der Zahlungsverweigerung Gebrauch zu machen. Das war bis 1964 nur schwer möglich. Beim Ü. erfolgt die Begleichung der Verbindlichkeit durch einen Überweisungsauftrag des Käufers an seine Bank (AO vom 3. 9. 1964; GBl. II, S. 676 f.).
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 659